Rathaus in Nidderau | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

FAQ

Für welche Kommunen führt das Vergabezentrum die Vergabeverfahren durch?

Für die Städte Bad Vilbel, Friedberg (Hessen), Nidderau und die Gemeinde Schöneck

Wie kann ich an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen?

Öffentliche Ausschreibungen werden über hessische Ausschreibungsdatenbank (eHAD) veröffentlicht. Die Unterlagen können Sie nach Eingabe der Vergabenummer unter www.had.de herunterladen.

In welcher Form muss ich mein Angebot abgeben?

Sie können ihr Angebot ausschließlich in elektronischer Form einreichen.

Wo muss ich mein Angebot abgeben?

Elektronische Angebote reichen Sie bitte über die hessische Ausschreibungsdatenbank ein.

 

Bitte denken Sie daran, Ihr Angebot rechtzeitig einzureichen. Verspätet eingegangene Angebote können leider nicht gewertet werden.

Was muss ich bei meinem Angebot beachten?

Das Angebot muss unterschrieben (Papierform) oder elektronisch signiert (elektronische Angebote) sein. Eine elektronische Signatur in Textform ist ausreichend.

 

Das Angebot muss vollständig und vor Ablauf der Angebotsfrist bei dem Vergabezentrum eingehen. Verspätete Angebote dürfen leider nicht berücksichtigt werden.

 

Bitte achten Sie unbedingt auf die zulässige Form der Angebotsabgabe. Angebote in Papierform können bei europaweiten Vergaben und bei nationalen Vergaben, soweit vorgeschrieben, leider nicht berücksichtigt werden. Bitte achten Sie hier auf die Angaben in der Auftragsbekanntmachung bzw. der Aufforderung zur Angebotsabgabe.

 

Bitte fügen Sie die in der Aufforderung zur Angebotsabgabe genannten Unterlagen Ihrem Angebot bei.

Bekomme ich eine Mitteilung, wenn mein Angebot nicht berücksichtigt wurde?

Sie bekommen in jedem Fall eine Mitteilung, ob Ihr Angebot den Zuschlag erhält oder nicht. Diese Mitteilung wird entweder per Post versendet oder Sie erhalten eine Nachricht über das Bieterportal der hessischen Ausschreibungsdatenbank.

Wann bekomme ich ein Submissionsergebnis?

Ein Submissionsergebnis darf nur bei Vergabeverfahren nach der VOB zur Verfügung gestellt werden. Bei Liefer- und Dienstleistungen nach der UVgO oder der VgV darf das Submissionsergebnis nicht mitgeteilt werden. In europaweiten Vergabeverfahren nach der VOB wird Ihnen das Submissionsergebnis automatisch mitgeteilt. In nationalen Vergabeverfahren erhalten Sie das Submissionsergebnis gem. § 14a Abs. 7 VOB/A auf Anfrage, solange auch noch Angebote in Papierform zugelassen sind.

Was mache ich, wenn ich ein technisches Problem bei der Angebotsabgabe habe?

Bei technischen Problemen melden Sie sich bitte umgehend bei einem Ansprechpartner der eHAD. Sollte ein weitergehendes technisches Problem bestehen, können Sie sich über die Bieterhotline direkt an die hessische Ausschreibungsdatenbank (eHAD) wenden.

An wen kann ich mich wenden, wenn ich Fragen zu den Angebotsunterlagen habe?

Fragen zu den Angebotsunterlagen übersenden Sie bitte über das Bietercockpit der eHAD oder an .

Die Beantwortung der Frage wird allen Bietern zur Verfügung gestellt.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass inhaltliche Fragen nicht telefonisch beantwortet werden können.

Welche Referenzen benötige ich?

Für die Anforderung von Ausschreibungsunterlagen werden keine Referenzen benötigt. Sofern in der Bekanntmachung oder in den Angebotsunterlagen Referenzen gefordert werden, sind diese dem Angebot beizufügen.

Was kosten die Ausschreibungsunterlagen und die Teilnahme an einer Ausschreibung?

Sowohl die Ausschreibungsunterlagen als auch die Teilnahme an einer Ausschreibung sind für den Bieter kostenlos.

Darf ich Änderungen an den Vergabeunterlagen vornehmen?

Grundsätzlich dürfen die veröffentlichten Vergabeunterlagen vom Bieter nicht verändert werden. Sie laufen ansonsten Gefahr, mit Ihrem Angebot vom Verfahren ausgeschlossen zu werden. Bei Fragen zum Leistungsverzeichnis ist es stattdessen anzuraten, Bieterfragen zu stellen.

Was passiert bei rechnerischen Fehlern?

Grundsätzlich ist der Bieter dafür verantwortlich, die angebotenen Preise rechnerisch richtig zu ermitteln. Hier kann also nach Ablauf der Angebotsfrist keine Korrektur mehr vorgenommen werden und der Bieter ist an sein Angebot gebunden. Etwas Anderes ist, wenn offensichtliche Rechenfehler im Angebot stecken. Dann kann die Vergabestelle Aufklärung betreiben.